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A

Frage:

An wen wende ich mich bei Problemen?

(Zuletzt bearbeitet: Mittwoch, 4. Oktober 2023, 14:22)
Antwort:

Die Studiendekane bieten normalerweise eine Sprechstunde an. Solange persönliche Kontakte nur eingeschränkt möglich sind, bieten sich individuelle Termine an. Fragen Sie diese bitte per Mail an (bernd.michelberger@rwu.de)

Im Studiensekretariat im V110 steht Ihnen Frau Schlagenhauf (Montag, Dienstag, und Donnerstag vormittags; Mittwoch ganztags - oder per Mail petra.schlagenhauf@rwu.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bzgl. Hard- und Software können Sie bei Herrn Gurn (V209 - michael.gurn@rwu.de) oder Herrn Haag (V307- moritz.haag@rwu.de) anfragen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Studentenorganisation we4WI (we4WI@hs-weingarten.de) wenden.



Frage:

Anmeldung Abschlussarbeit

(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 6. Juli 2023, 10:11)
Antwort:

Die Anmeldung einer Abschlussarbeit ist nur möglich, wenn Sie alle Module der ersten vier Semester und das Praxissemester erfolgreich abgeschlossen haben. Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, gibt es noch die Möglichkeit eine Abschlussarbeit über eine Sondergenehmigung anzumelden. Für diese Sondergenehmigung benötigen Sie mindestens 180 ECTS-Punkte. Die Sondergenehmigung beantragen Sie direkt bei mir.


G

Frage:

Gibt es E-Learning Angebote außer Moodle?

(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 21. April 2022, 10:46)
Antwort:

Ja!
Als Student der Hochschule Ravensburg-Weingarten haben Sie Voll-Zugriff auf linkedin.com/learning. 

Gehen Sie hierfür wie folgt vor: 

1. URL öffnen: https://www.linkedin.com/learning/
2. Klick rechts oben auf "Einloggen"
3. Bei E-Mail "rwu.de" eingeben, Klick auf "Weiter"
4. Klick auf "Per SSO einloggen"
5. Auf dem Shibboleth-Formular Ihren Benutzernamen und Passwort bei der Hochschule eingeben, Klick auf "Login"
6. Sie sehen nun, welche Informationen an LinkedIn übertragen werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, klicken Sie auf "Informationen übertragen".
7. Jetzt können Sie nach Kursen suchen und Lehrvideos anschauen.



I

Frage:

Ich habe bereits studiert und möchte Fächer anerkennen lassen, geht das?

(Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. November 2020, 11:53)
Antwort:

Ja, Sie können Vorlesungen aus anderen Studiengängen und/oder von anderen Hochschulen anrechnen lassen. Vereinbaren Sie deswegen bitte so früh wie möglich einen Gesprächstermin bei Ihrem jeweiligen Studiendekan. Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: : 1. Einen offiziellen Notenspiegel, der ihre an anderer Stelle erbrachten Leistungen dokumentiert (Credits + Noten). 2. Beschreibungen der Veranstaltungen, die Sie anrechnen lassen wollen (idealerweise aus dem Modulhandbuch ihres früheren Studiengangs). 3. Die Liste der Fächer, die Sie angerechnet bekommen wollen. 4. Vorausgefülltes Anerkennungsformular aus dem Downloadbereich des Prüfungsamts. Bitte beachten Sie: Damit Vorlesungen angerechnet werden können müssen diese in Umfang (ECTS) und Inhalt entsprechenden Vorlesungen in ihrem neuen Studiengang entsprechen.



Frage:

Ich habe eine Frage zum Praxissemester bzw zum Praxisbericht

(Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. November 2020, 11:54)
Antwort:

Hierfür gibt es einen eigenen Kurs in ihrem Studiengang in Moodle.

Hier finden eigene FAQ zum Praxissemester, sowie die relevanten Formulare. 


Frage:

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, was passiert jetzt?

(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 21. April 2022, 10:56)
Antwort:

Sie können eine Prüfung zweimal wiederholen.
Für die zweite Wiederholung benötigen Sie einen Beratungsnachweis ihres Studiendekans. 

Nicht bestandene Prüfungen müssen wiederholt werden. Bei nicht bestandenen Modulprüfungen muss das gesamte Modul wiederholt werden.
(Sie müssen eine Teilleistung aber nicht wiederholen, wenn das Modul als Ganzes bestanden wurde)
Die Wiederholung muss spätestens zum übernächsten Semester erfolgen. 

ACHTUNG: Wird diese Frist versäumt, erlöscht der Prüfungsanspruch und sie werden exmatrikuliert! 



K

Frage:

Können Projektarbeiten semesterübergreifend bearbeitet/durchgeführt werden?

(Zuletzt bearbeitet: Mittwoch, 17. April 2019, 17:23)
Antwort:

Ja, Projektarbeiten sind semesterübergreifend absolvierbar.



M

Frage:

Muss ich der Hochschule einen Arbeitsvertrag vorlegen, wenn ich die Bachelorarbeit im Unternehmen absolviere?

(Zuletzt bearbeitet: Mittwoch, 17. April 2019, 17:20)
Antwort:

Nein, die Beschäftigung im Unternehmen ist für die Hochschule normalerweise nicht relevant.



W

Frage:

Wann gilt eine Prüfung als endgültig nicht bestanden?

(Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. November 2020, 12:14)
Antwort:

Sollten Sie ein zweites Mal die gleiche Prüfung nicht bestanden haben, benötigen Sie einen Beratungsnachweis ihres Studiendekans, um für eine zweite Wiederholung zugelassen zu werden.
Bestehen Sie eine Prüfung auch im dritten Versuch nicht, so werden Sie gemäß SPO automatisch exmatrikuliert. 



Frage:

Was ist das Wirtschaftsinformatik-Seminar und woher kriege ich die Unterschriften dafür?

(Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. Mai 2022, 11:16)
Antwort:

Das Seminar ist laut SPO Teil ihrer Bachelor-Prüfung.

Das Wirtschaftsinformatik-Seminar gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn die oder der Studierende im Laufe des Studiums an mindestens 10 hochschulöffentlichen Vorträgen aus dem Studiengebiet als Zuhörer teilgenommen hat. Als hochschulöffentliche Vorträge gelten insbesondere Präsentationen zu Abschlussarbeiten, Kolloquien, Seminare aber auch andere von der Studiengangsleitung genehmigte Vorträge, z.B. Gastvorträge von Industrievertretern oder Berufungsvorträge. Die Teilnahme an einem Vortrag muss durch Unterschrift des jeweiligen Referenten oder einer Professorin bzw. eines Professors des jeweiligen Studiengangs bestätigt werden.

Die Termine für solche Kolloquien (Präsentationen zu Abschlussarbeiten) finden Sie in diesem Moodle Kurs: 

https://elearning.rwu.de/course/view.php?id=3421

Das Formular für die Unterschriften finden Sie hier. 


Folgende Regeln gelten, während Präsenzveranstaltungen ausgesetzt sind: 

. Die Teilnahme an einem BBB-Kolloquium wird automatisch erfasst.

· Die Studierenden sollen die Liste erst an das Sekretariat des Fachbereiches schicken, wenn Sie an 10 Veranstaltungen teilgenommen haben.

· Die Online-Veranstaltungen sind mit Angabe von Datum, Thema, Dozent in die Liste einzutragen  und in der Spalte Unterschrift  wird die Online-Teilnahme vermerkt.

· Dann die Liste (als pdf oder jpg und möglichst geringer Auflösung, aber gut lesbar)  per E-Mail an das Sekretariat schicken.

· Hier erfolgt die Prüfung der Teilnahme und die Weiterleitung an das Prüfungsamt.





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