(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 6. Juli 2023, 10:11)
Antwort:
Die Anmeldung einer Abschlussarbeit ist nur möglich, wenn
Sie alle Module der ersten vier Semester und das Praxissemester erfolgreich
abgeschlossen haben. Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, gibt es noch die
Möglichkeit eine Abschlussarbeit über eine Sondergenehmigung anzumelden. Für
diese Sondergenehmigung benötigen Sie mindestens 180 ECTS-Punkte. Die
Sondergenehmigung beantragen Sie direkt bei mir.