Frage:

Wann gilt eine Prüfung als endgültig nicht bestanden?

(Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. November 2020, 12:14)
Antwort:

Sollten Sie ein zweites Mal die gleiche Prüfung nicht bestanden haben, benötigen Sie einen Beratungsnachweis ihres Studiendekans, um für eine zweite Wiederholung zugelassen zu werden.
Bestehen Sie eine Prüfung auch im dritten Versuch nicht, so werden Sie gemäß SPO automatisch exmatrikuliert. 


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