Question:

Was passiert, wenn ich die Semestergrenze verletzte, wenn ich also am Ende des vierten Semesters noch Prüfungen aus den ersten zwei Semestern offen habe?

(Last edited: Monday, 9 November 2020, 1:56 PM)
Answer:

Bis zum Ende des vierten Studiensemesters müssen Sie alle Leistungen aus dem ersten und zweiten Semester mit Ausnahme von höchstens zehn ECTS erbracht haben.
Wenn Sie diese Leistungen nicht erbracht haben, werden Sie exmatrikuliert und können einen Widerspruch nur noch an den zentralen Prüfungsausschuss stellen. 

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