(Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 21. April 2022, 10:57)
Antwort:
Einen Härteantrag im klassischen Sinne gibt es seit dem WS 2020 nicht mehr. Sie benötigen für einen Drittversuch aber einen Beratungsnachweis Ihres Studiendekans.
Hierzu bereiten Sie folgendes schriftlich vor:
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Offizieller Notenspiegel
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Summe der bisher erreichten Credits
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Bereits erfolgte Beratungstermine/Härteanträge
Planen Sie außerdem Ihre zukünftigen Veranstaltungen:
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Planung für das kommende Semester (kein LSF Audruck)
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Bestenfalls Grobplanung für das übernächste Semester
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Errechnung der Summe der geplanten Credits pro
Semester
Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit Ihrem Studiendekan.