Abschnittsübersicht

    • Die in der AG4 und der Master Journal List (Clarivate, ehemals Thomson Reuters) aufgeführten Journals sind insofern anerkannt, als dort akzeptierte Veröffentlichungen ohne weitere Überprüfung mit 5 Pkt. bewertet werden.

    • Doktorandenkolloquium von Prof. Pfeffer:

      • 12.10.2021
      • 16.11.2021
      • 14.12.2021
      • 25.01.2022
      Jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr im Raum D002.
    • Es gibt einen Open Access Publikationsfonds der über unsere Bibliothek beantragt werden kann. Dabei werden 50% von den Kosten der Publikation (max. 2000€) gefördert, die restlichen 50% müssen selbst erbracht werden.

    • "Eine Verpflichtung zur Open Access Publikation entsteht in der Regel durch Fördermittelgeber, wie beispielweise bei Horizon Projekten. In Baden-Württemberg gibt es eine Zweitveröffentlichungspflicht nach § 44 Absatz 6 LHG BaWü [...]. Ein Recht auf Zweitveröffentlichung haben Autoren deren Arbeiten mindestens zur Hälfte mit öffentlicher Projektförderung finanziert wurden unter bestimmten Bedingungen." aus Mail Korrespondenz mit Frau Steinecke (Uni Ulm).

      Das Gesetz §38 UrhG ist anwendbar auf

      • Veröffentlichungen ab dem 01.01.2014
      • Mindestens zu 50% öffentlich gefördert
      • Veröffentlichung muss in einer Sammlung erscheinen die mindestens zweimal jährlich veröffentlicht wird. Das heißt:
        • keine Konferenzbeiträge und
        • keine Jahrbücher.
      Weiter gilt:
      • Zulässig ist nur die akzeptierte Manuskriptversion
      • Kein kommerzieller Zweck (ResearchGate ist kommerziell, daher fraglich)
      • 12 Monate Wartefrist bis zur Möglichkeit der Zweitveröffentlichung
      • Quelle der Erstveröffentlichung muss genannt werden