7.2 KI in wissenschaftlichen Arbeiten an der RWU
Seit dem 15. Januar 2025 hat die RWU eine Allgemeine Richtlinien zum Umgang mit KI beim Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten. Diese wurde hier veröffentlich: https://www.rwu.de/->Richtlinie
Die RWU erlaubt danach den Einsatz von KI-Werkzeugen, sofern deren Verwendung mit der Betreuerin, dem Betreuer oder der Prüferin, dem Prüfer abgesprochen ist und exakt ausgewiesen wird. Genauso, wie bei Zitaten, Bild-, Video- und Tonmaterial alle Quellen angeben werden müssen, sind Studierende auch bei Hilfsmitteln aus dem Bereich KI verpflichtet, diese in einer Form anzugeben, die eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit (z.B. bei Messdaten oder Programmcode) ermöglicht.
Das Nichtbeachten der Angabe von der Verwendung von verwendeter KI-Werkzeuge gilt als Täuschungsversuch und somit als wissenschaftliches Fehlverhalten. Ein solches Fehlverhalten, auch wenn dieses erst in Zukunft nachgewiesen werden kann, kann sanktioniert werden (z.B. Nichtbestehen der Prüfungsleistung bis hin zur Ungültigkeit der Bachelor- / Masterprüfung).
Da KI-Werkzeuge typischerweise nicht Teil der regulären Literaturarbeit sind, soll der Einsatz von KI-Werkzeugen in der Anlage der Arbeit summarisch, d.h. zusammengefasst notiert werden. Dies kann dann tabellarisch z.B. wie folgt geschehen:
Zweck der Verwendung | Eingesetztes KI-Werkzeug | Verwendungsweise und -ort |
Bsp.: Ideenfindung für Kommunikationsmöglichkeiten von Microservices | ChatGPT-4 |
Abschnitt 3.3 (Kommunikation der Microservices) |
Bsp.: Überarbeitung von Formulierungen und Schreibstil | DeepL Write |
Generierung von Vorschlägen in der gesamten Arbeit |
Bsp.: Generierung von Bildern zur Illustration |
Midjourney | Alle Abbildungen, die als KI-generiert gekennzeichnet sind |
Auch die Eidesstattliche Erklärung einer Abschlussarbeit ist zukünftig für den Einsatz von KI-Werkzeugen anzupassen. Hier wird noch ein entsprechender Text zur Verfügung gestellt.
Da die Nutzung von KI-Werkzeugen keine Garantie für die Qualität von Inhalten und Texten oder anderen Darstellungsformen bietet, verantworten die Studierenden die Übernahme jeglichen Outputs der verwendeten KI-Werkzeuge vollumfänglich selbst. Neben der Frage der Korrektheit schließt das auch das Problem der (unbeabsichtigten) Übernahme größerer Mengen fremder, nicht zitierter Texte ein.
=> Die anhaltend schnelle Entwicklung von KI könnte dazu führen, dass diese Regelung schon bald wieder überarbeitet werden muss. Sprecht daher in jedem Fall mit Eurer Betreuerin oder Eurem Betreuer, wie ihr mit KI und der Dokumentation umgehen sollt.