Anonymisieren
Der Begriff „Anonymisierung“ beschreibt die Entfernung und u.U. die Veränderung von denjenigen Informationen aus den Forschungsdaten, die eine Identifikation konkreter Personen ermöglichen würden. Dies kann etwa Personendaten aus Interviews oder Fallakten (aus dem Praktikum) betreffen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten und Persönlichkeitsrechte von Untersuchungspersonen zu wahren, ist eine zentrale Anforderung in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Einen diesbezüglichen Bausteine stellt die Anonymisierung der Forschungsdaten dar.
Sie brauchen mehr Details? Wir empfehlen einen Blick in den folgenden Leitfaden der Uni Hamburg:
https://escience-ew.blogs.uni-hamburg.de/wp-content/uploads/2022/02/Daten-anonymisieren-und-pseudonymisieren-.pdf
Sowie die 'Hinweise zur Anonymisierung qualitativer Daten' vom Forschungsdatenzentrum (FDZ) Bildung am Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (Hg.). Zugriff unter:
https://www.forschungsdaten-bildung.de/files/fdb-informiert-nr-1.pdf