Sperrvermerk =  Dokument am Anfang einer (Bachelor)Arbeit, das die Veröffentlichung der Abschlussarbeit bis zum Ablauf einer Sperrfrist untersagt; dies dient dem Schutz unternehmensinterner Daten.


Achtung! Hinsichtlich personenbezogener Daten von Klient_innen oder Patient_innen entbindet ein Sperrvermerk nicht von angemessener Anonymisierung


Ein Sperrvermerk muss von der verfassende Person unterschrieben sein. U.U. sind auch Unterschriften von einem/einer Fakultätsvertreter_in und einem/einer Vertreter_in des betreffenden Unternehmens/Verein/Organisation notwendig.

Zuletzt geändert: Dienstag, 29. Oktober 2024, 16:24