- Aufzeichung von Videovorlesungen ausschließlich mit Erlaubnis des Lehrenden
- Weitergabe und Veröffentlichungen von Materialien sind untersagt
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Videoaufzeichnungen
- Alle Beteiligten müssen über die Aufzeichnung informiert werden
- Einwilligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer muss grundsätzlich eingeholt werden
- Das nennen von Namen sollte vermieden werden
- Kamera ausschließlich auf den Referenten
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Rechte/ Pflichten
- Selbsterstellte Materialien sind geschützt sowie Ihre Aufzeichnungen
- Fremde Inhalte müssen grundsätzlich gekennzeichnet werden
- Sämtliche Materialien dürfen ausschließlich der nicht-kommerziellen Lehre dienen
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