CO2 Kompensationsprojekt

 Inhalt des Moduls:

Was für einen Unterschied hat eine Maßnahme zur Reduktion der Treibhausgasemissionen tatsächlich bewirkt. Lassen sich daraus CO2-Zertifikate für den freien Emissionshandel herleiten und verifizieren (VER)?

Im Projekt werden die direkten Treibhausgase und wesentlichen Einflussfaktoren mit und ohne Einsparmaßnahme ermittelt ("vorher / nachher"). Es kann sich um technische oder organisatorische Änderungen zur Steigerung der Effizienz handeln, wie z.B. den Austausch einer Pumpe. Auch Kompensationsprojekte in Entwicklungsländern sind möglich.

Es gelten die gängigen Kriterien zur THG-Bilanzierung. Kompensationsprojekte müssen strenge Kriterien erfüllen, wie bspw. die der finanziellen Zusätzlichkeit, Permanenz und vermiedenen Doppelzählung. CO2 – Ausgleichprojekte schaffen die Möglichkeit die nicht vermeidbaren Klimagase der betrieblichen Tätigkeit auszugleichen.

Zentraler Standard ist die DIN EN ISO 14064-2 der eine transparente und glaubwürdige Herleitung und Testierung der geschöpften CO2-Menge erlaubt. Mit diesem Ansatz lassen sich sowohl nationale als auch internationale Projekte einordnen.

Mittelständische, unternehmergeführte Organisationen neigen dazu den Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern zu misstrauen. Sie zeigen eine Vorliebe für eigeninitiierten CO2-Reduktionsprojekten im regionalen Umfeld oder an den Standorten der Unternehmung.

Die Anforderungen der CO2e-Reduktionsprojekte nach DIN EN ISO 14064-2 lassen sich im bekannten Umfeld sehr gut einhalten.

Lokale und regionale Projekte können in einer Raumschaft initiiert werden. National sind als Randbedingung die Nachweise für das Verhindern des Doublecounting von Bedeutung. Die Projekte dürfen also nicht einerseits für das Erreichen der nationalen Sektorziele durch die Verwaltung in Anspruch genommen werden und zusätzlich noch in den freiwilligen Markt VERs verkaufen.

Die zur Anerkennung notwendige Einhaltung der Grundsätze, ist bei einer räumlichen Nähe, zumindest innerhalb Europas, mit einer gemeinsamen Rechts-auffassung, vereinfacht nachzuweisen.

Unterpunkte der Projektaufgabe:

  • Anforderungen an Klimaschutzprojekte
  • Beschreibung des Projekts
  • Identifizierung von für das Projekt relevanten THG-Senken
  • Bestimmung des Treibhausgasbezugsszenarios
  • Bezugsszenario und Auswahl von THG-Senken für die Überwachung oder Abschätzung von Treibhausgasemissionen und netto entzogenen Mengen
  • Quantitative Bestimmung von
  • Treibhausgasemissionen und/oder entzogenen Mengen
  • Quantitative Bestimmung von Reduktionen der Treibhausgasemissionen und Steigerungen des Entzugs
  • Management der Datenqualität
  • Überwachung und Dokumentation des Klimaschutzprojekts
  • Verifizierung und/oder Validierung des Klimaschutzprojekts
  • Berichterstattung über das Klimaschutzprojekt
  • Kritische Prüfung mit Bezug zum Anerkennungsmodell
Voraussetzungen für die Teilnahme: keine

Verwendbarkeit des Moduls: Grundlage für mögliche Weiterbildungen im Bereich:

- Nachhaltigkeitsmanager/in

- Nachhaltigkeitsbeauftragte/r

- Klimaneutralitätsmanager/in

- Emissionshandelsbeauftragter

 Voraussetzungen Vergabe ECTS: (PA) Nachweis der Beteiligung an der Durchführung des Projektes und der Berichterstattung

 

ECTS-Leistungspunkte: 3

 


Literatur:

·       DIN EN ISO 14064-2, Treibhausgase — Teil 2: Spezifikation mit Anleitung zur quantitativen Bestimmung, Überwachung und Berichterstattung von Reduktionen der Treibhausgasemissionen oder Steigerungen des Entzugs von Treibhausgasen auf Projektebene

·       VCS Methodology: VM0042 Methodology for improved agricultural land management https://verra.org/methodology/vm0042-methodology-for-improved-agricultural-land-management-v1-0/

·       DIN EN ISO 14064-3, Treibhausgase — Teil 3: Spezifikation mit Anleitung zur Validierung und Verifizierung von Erklärungen über Treibhausgase

·       GHG Protocol (Product Carbon Footprint Standard) (https://ghgprotocol.org/standards)·        

·       DIN EN ISO 14064-3, Treibhausgase — Teil 3: Spezifikation mit Anleitung zur Validierung und Verifizierung von Erklärungen über Treibhausgase