Frage: (Zuletzt bearbeitet: Mittwoch, 4. Oktober 2023, 14:22)An wen wende ich mich bei Problemen? | ||
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Antwort: Die Studiendekane bieten normalerweise eine Sprechstunde an. Solange persönliche Kontakte nur eingeschränkt möglich sind, bieten sich individuelle Termine an. Fragen Sie diese bitte per Mail an (bernd.michelberger@rwu.de) Im Studiensekretariat im V110 steht Ihnen Frau Schlagenhauf (Montag, Dienstag, und Donnerstag vormittags; Mittwoch ganztags - oder per Mail petra.schlagenhauf@rwu.de) als Ansprechpartner zur Verfügung. Bzgl. Hard- und Software können Sie bei Herrn Gurn (V209 - michael.gurn@rwu.de) oder Herrn Haag (V307- moritz.haag@rwu.de) anfragen. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Studentenorganisation we4WI (we4WI@hs-weingarten.de) wenden. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 6. Juli 2023, 10:11)Anmeldung Abschlussarbeit | ||
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Antwort: Die Anmeldung einer Abschlussarbeit ist nur möglich, wenn
Sie alle Module der ersten vier Semester und das Praxissemester erfolgreich
abgeschlossen haben. Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, gibt es noch die
Möglichkeit eine Abschlussarbeit über eine Sondergenehmigung anzumelden. Für
diese Sondergenehmigung benötigen Sie mindestens 180 ECTS-Punkte. Die
Sondergenehmigung beantragen Sie direkt bei mir. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 21. April 2022, 10:46)Gibt es E-Learning Angebote außer Moodle? | ||
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Antwort: Ja! Gehen Sie hierfür wie folgt vor: 1. URL öffnen: https://www.linkedin.com/learning/ | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. November 2020, 11:53)Ich habe bereits studiert und möchte Fächer anerkennen lassen, geht das? | ||
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Antwort: Ja, Sie können Vorlesungen aus anderen Studiengängen und/oder von anderen Hochschulen anrechnen lassen. Vereinbaren Sie deswegen bitte so früh wie möglich einen Gesprächstermin bei Ihrem jeweiligen Studiendekan. Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: : 1. Einen offiziellen Notenspiegel, der ihre an anderer Stelle erbrachten Leistungen dokumentiert (Credits + Noten). 2. Beschreibungen der Veranstaltungen, die Sie anrechnen lassen wollen (idealerweise aus dem Modulhandbuch ihres früheren Studiengangs). 3. Die Liste der Fächer, die Sie angerechnet bekommen wollen. 4. Vorausgefülltes Anerkennungsformular aus dem Downloadbereich des Prüfungsamts. Bitte beachten Sie: Damit Vorlesungen angerechnet werden können müssen diese in Umfang (ECTS) und Inhalt entsprechenden Vorlesungen in ihrem neuen Studiengang entsprechen. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. November 2020, 11:54)Ich habe eine Frage zum Praxissemester bzw zum Praxisbericht | ||
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Antwort: Hierfür gibt es einen eigenen Kurs in ihrem Studiengang in Moodle. Hier finden eigene FAQ zum Praxissemester, sowie die relevanten Formulare. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Donnerstag, 21. April 2022, 10:56)Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, was passiert jetzt? | ||
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Antwort: Sie können eine Prüfung zweimal wiederholen. ACHTUNG: Wird diese Frist versäumt, erlöscht der Prüfungsanspruch und sie werden exmatrikuliert! | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Mittwoch, 17. April 2019, 17:23)Können Projektarbeiten semesterübergreifend bearbeitet/durchgeführt werden? | ||
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Antwort: Ja, Projektarbeiten sind semesterübergreifend absolvierbar. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Mittwoch, 17. April 2019, 17:20)Muss ich der Hochschule einen Arbeitsvertrag vorlegen, wenn ich die Bachelorarbeit im Unternehmen absolviere? | ||
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Antwort: Nein, die Beschäftigung im Unternehmen ist für die Hochschule normalerweise nicht relevant. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. November 2020, 12:14)Wann gilt eine Prüfung als endgültig nicht bestanden? | ||
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Antwort: Sollten Sie ein zweites Mal die gleiche Prüfung nicht
bestanden haben, benötigen Sie einen Beratungsnachweis ihres Studiendekans, um für eine zweite Wiederholung zugelassen zu werden. | ||
Frage: (Zuletzt bearbeitet: Montag, 9. Mai 2022, 11:16)Was ist das Wirtschaftsinformatik-Seminar und woher kriege ich die Unterschriften dafür? | ||
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Antwort: Das Seminar ist laut SPO Teil ihrer Bachelor-Prüfung. Das Wirtschaftsinformatik-Seminar gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn die oder der Studierende im Laufe des Studiums an mindestens 10 hochschulöffentlichen Vorträgen aus dem Studiengebiet als Zuhörer teilgenommen hat. Als hochschulöffentliche Vorträge gelten insbesondere Präsentationen zu Abschlussarbeiten, Kolloquien, Seminare aber auch andere von der Studiengangsleitung genehmigte Vorträge, z.B. Gastvorträge von Industrievertretern oder Berufungsvorträge. Die Teilnahme an einem Vortrag muss durch Unterschrift des jeweiligen Referenten oder einer Professorin bzw. eines Professors des jeweiligen Studiengangs bestätigt werden. Die Termine für solche Kolloquien (Präsentationen zu Abschlussarbeiten) finden Sie in diesem Moodle Kurs: https://elearning.rwu.de/course/view.php?id=3421 Das Formular für die Unterschriften finden Sie hier. Folgende Regeln gelten, während Präsenzveranstaltungen ausgesetzt sind: . Die Teilnahme an einem BBB-Kolloquium wird automatisch erfasst. · Die Studierenden sollen die Liste erst an das Sekretariat des Fachbereiches schicken, wenn Sie an 10 Veranstaltungen teilgenommen haben. · Die Online-Veranstaltungen sind mit Angabe von Datum, Thema, Dozent in die Liste einzutragen und in der Spalte Unterschrift wird die Online-Teilnahme vermerkt. · Dann die Liste (als pdf oder jpg und möglichst geringer Auflösung, aber gut lesbar) per E-Mail an das Sekretariat schicken. · Hier erfolgt die Prüfung der Teilnahme und die Weiterleitung an das Prüfungsamt. | ||